Wann ein Kurzgutachten weiterhelfen kann
Bei einer vielzahl von privaten Auseinandersetzungen oder Uneinigkeiten, wie z. B. in der Familie, bei
Erbgemeinschaften oder auch für das Familiengericht genügt ein Kurzgutachten zur Marktpreiseinschätzung.
Auch bei Scheidungsverfahren zwischen Ehegatten, zur Vermögensfeststellung für Firmen oder Privatpersonen
oder zur Wertfestsetzung gegenüber dem Finanzamt reicht ein Kurzgutachten in vielen Fällen aus.
Was unsere Kurzgutachten definitiv unterscheidet!
Anders als bei den meist üblichen Kurzgutachten oder Wertgutachten, welche aus rein kaufmännischer Sichtweise erstellt werden (mit einem meist sehr geringen Anteil an Sachkunde aus der Bausubstanz welche durch 3 – 5 tägigen Seminaren erworben werden) weisen wir eine langjährige Facherfahrung aus Planung, Ausführung und Abnahme von technischen Anlagen in Hochbau sowie der fachübergreifenden Bauerfahrung auf. Das bedeutet vielmehr, dass wir in den Kurzgutachten nicht nur Pauschalsätze für Instandhaltungsrückstaus oder notwendigen Maßnahmen einbringen (oftmals üblich), sondern die hierfür anfallenden Baukosten deutlich präziser ermitteln welche somit bei der Wertermittlung genauestens einkalkuliert werden.
Die Haustechnik nicht vergessen!
Wenn man als Verbraucher die gängigen Kurzgutachten vergleicht stellt man schnell fest, dass die Haustechnik (Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Klima) sogut wie nie mitberücksichtigt wird, da man als klassischer Immobiliengutachter kaum Wissen hierüber hat. In der Tat sind das keine Einzelfälle sondern meist die Regel, was die Gesamtbewertung der Immobilie aus unserer Sicht nicht sehr aufschlussreich erscheinen lässt. Nicht mit uns! Wir sind ausgebildete Fachplaner für die Haustechnik und bringen daher genaue Kostenkennwerte für die anfallenden Maßnahmen in der Haustechnik bei Wohn- und Gewerbeimmobilien in den Gutachten ein, damit wir für Sie auch alle notwendigen Aspekte einer Immobilie bei der Bewertung in Betracht ziehen können.