Verkehrswertermittlung als Kurzgutachten

Ein vollständiges Immobilien Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist grundsätzlich ziemlich umfangreich
(bis zu 60 Seiten) und dementsprechend auch teuerer als ein Immobiliengutachten in Kurzform.
Oftmals reicht bei vielen gängigen Angelegenheiten ein Verkehrswertgutachten in Kurzform.

Das unterscheidet das Kurzgutachten

Hierbei wird genauso wie beim Gutachten nach § 194 BauGB der Sachwert, der Ertragswert oder der Vergleichswert zur Verkehrswertermittlung einer Immobilien herangezogen.
Der wesentliche Unterschied hierbei ist, dass bei der gekürzten Form des Wertgutachtens auf eine ausführliche
bautechnische Beschreibung der Immobilie, der Mikro- und Makrolage, der geografischen bzw. örtlichen Einflüsse
und die hierzu bezogene Situation verzichtet wird.
Beim Kurzgutachten wird die Beurteilung und Darstellung lediglich auf das wesentliche reduziert: auf den überschlägig errechneten Marktwert! Auch werden bei dieser Kurzform des Immobiliengutachtens keine weiteren durchstudierten Bauakten oder Dokumente als Anhang zum Gutachten beigefügt, was allein schon fast 12 Seiten ausmachen kann.

Wann ein Kurzgutachten weiterhelfen kann

Bei einer vielzahl von privaten Auseinandersetzungen oder Uneinigkeiten, wie z. B. in der Familie, bei
Erbgemeinschaften oder auch für das Familiengericht genügt ein Kurzgutachten zur Marktpreiseinschätzung.
Auch bei Scheidungsverfahren zwischen Ehegatten, zur Vermögensfeststellung für Firmen oder Privatpersonen
oder zur Wertfestsetzung gegenüber dem Finanzamt reicht ein Kurzgutachten in vielen Fällen aus.

Was unsere Kurzgutachten definitiv unterscheidet!

Anders als bei den meist üblichen Kurzgutachten oder Wertgutachten, welche aus rein kaufmännischer Sichtweise erstellt werden (mit einem meist sehr geringen Anteil an Sachkunde aus der Bausubstanz welche durch 3 – 5 tägigen Seminaren erworben werden) weisen wir eine langjährige Facherfahrung aus Planung, Ausführung und Abnahme von technischen Anlagen in Hochbau sowie der fachübergreifenden Bauerfahrung auf. Das bedeutet vielmehr, dass wir in den Kurzgutachten nicht nur Pauschalsätze für Instandhaltungsrückstaus oder notwendigen Maßnahmen einbringen (oftmals üblich), sondern die hierfür anfallenden Baukosten deutlich präziser ermitteln welche somit bei der Wertermittlung genauestens einkalkuliert werden.

 

Die Haustechnik nicht vergessen!

Wenn man als Verbraucher die gängigen Kurzgutachten vergleicht stellt man schnell fest, dass die Haustechnik (Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Klima) sogut wie nie mitberücksichtigt wird, da man als klassischer Immobiliengutachter kaum Wissen hierüber hat. In der Tat sind das keine Einzelfälle sondern meist die Regel, was die Gesamtbewertung der Immobilie aus unserer Sicht nicht sehr aufschlussreich erscheinen lässt. Nicht mit uns! Wir sind ausgebildete Fachplaner für die Haustechnik und bringen daher genaue Kostenkennwerte für die anfallenden Maßnahmen in der Haustechnik bei Wohn- und Gewerbeimmobilien in den Gutachten ein, damit wir für Sie auch alle notwendigen Aspekte einer Immobilie bei der Bewertung in Betracht ziehen können.

Wir beraten Sie ausführlich

Ob Sie ein Kurzgutachten zur Martkpreiseinschätzung einer Immobilie oder ein Verkehrswertgutachten
nach §194 BauGB benötigen, können wir Ihnen selbstverständlich nach einem kurzen Beratungsgespräch mitteilen.
In den meisten Fällen wird die Art des Immobiliengutachtens schon im Vorfeld von den zuständigen Behörden,
Rechtsanwalt, Steuerberater oder vom Verwalter definiert. Falls nicht, erledigen wir das natürlich für Sie.

Im Fall der Fälle ist ein Kurzgutachten meistens bei Bedarf auf ein Gutachten nach § 194 BauGB erweiterbar.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich hierzu individuell und völlig unverbindlich beraten! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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