Allgemeines zur Ermittlung von Baukosten

Die Einschätzung und Ermittlung von Baukosten wird grundsätzlich in der DIN 276 (Kosten im Bauwesen) definiert und soweit geregelt. Gerade bei der Fachplanung im Hochbau wird grundsätzlich die Kosteneinschätzung in diversen Ebenen nach dieser DIN Norm verbindlich verlangt. Gemäß der DIN 276 werden Kosten für die Neuerreichtung und Umbau von der reinen Bautechnik, der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Sanitär, Klima, Lüftung, Abwasser, usw.) bis auf die gesamten Außenanlagen in einzelne fest zugeordnete Kostengruppen aufgestellt und ermittelt. Zielführend sollen alle anfallenden Kosten nach den einzelnen Baugewerke transparent und vergleichbar aufgestellt werden um als Planungs- oder Architekturbüro eine solide Grundlage zur Entwurfs- und Ausführungsplanung zu schaffen.

Die Kostenermittlung

Eine Kostenermittlung dient als Grundlage für die Kostenkontrolle, für die Planungs- und Vergabeentscheidungen und gliedert sich wiederum in verschiedenen Ebenen. Die Kostenermittlung dient gleichzeitig als Nachweis für die entstandenen Baukosten. Hierbei werden die einzelnen Kosten in vordefinierten Kostengruppen unterteilt, damit später eine korrekte Nachvollziehbarkeit gewährt wird. In der Kostenermittlung gemäß der HOAI müssen die Kosten für die Bautechnik und die allgemein Gebäudetechnik umfassend erfasst und aufgegliedert werden. Die nachfolgenden Methoden können praktischerweise für die Kostenermittlung angewandt werden.

Die Kostenschätzung

Die Kostenschätzung selbst gilt allgemein als Grundlage für die Grundlagenermittlung sowie für die ersteren Phasen in der Fachplanung (Beispielsweise die Vorplanung – Leistungsphase 3 gemäß der HOAI). Als Grundlage dienen grundsätzlich die Aufgabenstellung des Auftraggebers sowie die ersten vorliegenden Bauunterlagen.

Die Kostenberechnung

Die Kostenberechnung selbst dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung und unterscheidet sich anhand der Ebene der Kostenermittlung von der reinen Kostenschätzung. Die Kostenberechnung in der 2. Ebene gemäß der DIN 276 ist somit schon viel konkretisierter und genauer als die Kostenschätzung in der 1. Ebene und kann somit als brauchbare Grundlage für die HOAI Leistungsphase 3 beansprucht werden. Dabei werden grundlegend Unterlagen wie bereits erstelle Entwurfspläne (übliche Entwurfszeichnungen via CAD oder CAE Programme) und Mengenberechnungen (Kostengruppen) benötigt um eine solide Kostenberechnung für die weiteren Phasen der Fachplanung darstellen zu können.

Der Kostenanschlag

Dieser dient als entscheidende Grundlage für die darauf folgende Ausführungsplanung gemäß der HOAI Leistungsphasen und bildet gleichzeitig den Grundstein für die Vorbereitung der Bauvergabe. Für die korrekte Erstellung des Kostenanschlags werden folgende Grundlagen benötigt:
– Ausführungspläne (endgültige Planunterlagen, üblicherweise Maßstab 1:50)
– Berechnungen über den Wärmeschutz gemäß der EnEV und DIN V18599
– Mengenberechnung
– Berechnungen über die Standsicherheit (Tragwerksplanung).

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