Kaufen Sie nicht die Katze im Sack!

Bevor Sie sich zum Kauf einer Immobilie entschließen sollte darauf geachtet werden, dass sich keine versteckten
Mängel, Schäden oder Verbindlichkeiten verbergen. Den haben Sie erstmal die Immobilien gekauft,
haben Sie schonmal die meisten Karten zur Geltungmachung gegenüber dem Voreigentümer verspielt.
Der meiste Pfusch lässt sich mit dem bloßen Auge eines Laien sowieso nicht erkennen, erst recht nicht bei der
ganzen Euphorie vor dem Notartermin. Hinzu kommt dass Vereinbarungen aus den Versammlungsprotokollen
bei größeren Eigentümergemeinschaften (bei Wohnungen) kaum verständlich sind: Sie laufen Gefahr sich auf ein sehr schlechten Deal einzulassen! 

Bedenken Sie: Bei Privatkauf wird in der Regel nach dem Motto: “Wie gesehen, so gekauft!” gehandelt.
Nachträgliche Geltungmachung von Schadensersatz oder Mängelbeseitigungen vor Gericht sind kaum realisierbar.
Der Gesetzgeber verschließt Ihnen hier die meisten Türen, solang keine Arglist vom Verkäufer nachweisbar ist.

Typische Fallstricken beim Immobilienkauf

Bestehen bei der Immobilie größere Mängel in der Bausubstanz? Müssen Sie sich auf ein regelrechten Energiefresser
einlassen oder ist die Anlagentechnik überhaupt noch länger brauchbar? Wie sieht es mit der Dacheindeckung aus:

Sind die Dachziegel noch länger tauglich? Wurde die Diffusionssperre bzw. die Dampfbremse ordentlich angebracht?
Habe ich größere Wärmebrücken oder gar schon Schimmelpilzbildung in der Substanz?

Entspricht die Wunschimmobilie den Anforderungen der aktuellen und teilweise verbindlichen EnEV?

Großes Thema: Die EnEV, der Eigentümerwechsel und die Ordnungswidrigkeit

Nach einem Eigentümerwechsel bei Wohnimmobilien gibt es seit Mitte 2014 verbindliche Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung: Sind Sie neuer Eigentümer einer Immobilie (ab Mai 2014 / je nach Fall 2016) müssen Sie
gewisse Anforderungen gerecht werden, für welche der Voreigentümer während der Selbstnutzung vor dem Stichtag
der Regeländerung nicht aufkommen musste! Hier geht es meistens um die Heizungsanlage,
die oberste Geschossdecke der Gebäudehülle und weitere Aspekte im Bereich der Energieeffizienz.
Eigentümer, Kaufinteressent oder Immobilienmakler kennen sich mit dieser Thematik meistens gar nicht aus
oder haben noch nie etwas darüber gehört!

Das Problem an der ganzen Sache: 
Kommen Sie den Anforderungen in den nächsten Jahren nicht nach, gibt es Bußgelder bis zu 50.000 €!

Worauf wir grundsätzlich achten!

Wenn Sie die vorhandenen Angebote aus dem Bereich der Kauf- und Bauberatung beachten werden Sie schnell feststellen, dass Sie es überwiegend mit Wertermittlungs Gutachtern zutun haben (welche grundsätzlich keine Facherfahrung aus der Baupraxis nachweisen müssen und können). Wir garantieren Ihnen, dass wir als Ingenieure und Sachverständige ein fundiertes Fachwissen aus der realen Fachplanung, der Bauleitung und der praktischen Ausführung nachweisen können und immer noch als aktive Projektingenieure im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik und des Ausbau im Bestand tätig sind. 

Somit achten wir auf:

1. Den allgemeinen Stand der Technik der Elektroinstallation unter berücksichtigung der aktuellen DIN VDE Normen und den Anschlussbedingungen der Netzversorger.

2. Den allgemeinen Stand der Heiztechnik unter Berücksichtigung der EnEV und den DIN EN Normen, welche allgemein gültig sind.

3. Den allgemeinen Wärmeschutz im Bezug auf die Gebäudehülle wie Außenwände, Kellerdecke sowie Dacheindeckung, gemäß der EnEV, der DIN 4108 sowie weiteren Normierungen in Bezug auf die DIN V18599 oder sonstige anerkannte Regelungen.

4. Den allgemeinen Sanierungstand in Bezug auf die Ausführung und den allgemein gültigen Soll-Werten der handwerklichen Sitte.

5. Hinweise auf womöglich vorhandenen (bauphysikalischen) Wärmebrücken, welche man ohne tiefere Sachkunde in der Bauphysik grundsätzlich nicht beurteilen kann.

6. Kosten, welche womöglich sowohl kurzfristig als auch langfristig auf Sie zutreffen könnten, um Sie vor bösen Überraschungen früh genug vorwarnen zu können.

7. Wirtschaftliche Lösungswege für geplante Umbaumaßnahmen, welche jedoch innerhalb der anerkannten Regeln der Technik definitiv bleiben, damit Sie sich für die Zukunft keine Dauerbaustelle schaffen!

und … und … und …

Unsere Experten schaffen Abhilfe

Gerne bieten wir Ihnen hierfür eine individuelle Begleitung und Beratung zum Immobilienkauf, damit auch Sie
nicht die Katze im Sack kaufen! Ein fachkundiger Sachverständiger (welcher auch eine Qualifikation als Ingenieur oder Vergleichbar nachweisen kann) hilft Ihnen dabei, Schäden und Renovierungsstau rechtzeitig zu erkennen, damit Sie dementsprechend vorher handeln können (vor dem Kauf).

Es handelt sich um ein Neubau Projekt?

Auch bei Neubau Immobilienprojekte sind Mängel und Schäden nicht selten vorzufinden!
Eine Abnahme oder Übergabe beim Neubau zu tätigen, ohne dabei einen unparteiischen
Experten an Seite zu haben, führt in den meisten Fällen zur nachträglichen Enttäuschung.
Den nach der Abnahme befinden Sie sich nun in der Beweispflicht.
Nachweise über Mängel durch den Bauträger und die hiermit verbundenen Verfahren können
langwierig und kostspielig werden.

Direkt anrufen & beraten lassen:

Kurzfristige vor Ort-Termine

0911 923 300 14

Oder Mobil 0152 / 539 712 02

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