Kaufen Sie nicht die Katze im Sack!
Bevor Sie sich zum Kauf einer Immobilie entschließen sollte darauf geachtet werden, dass sich keine versteckten
Mängel, Schäden oder Verbindlichkeiten verbergen. Den haben Sie erstmal die Immobilien gekauft,
haben Sie schonmal die meisten Karten zur Geltungmachung gegenüber dem Voreigentümer verspielt.
Der meiste Pfusch lässt sich mit dem bloßen Auge eines Laien sowieso nicht erkennen, erst recht nicht bei der
ganzen Euphorie vor dem Notartermin. Hinzu kommt dass Vereinbarungen aus den Versammlungsprotokollen
bei größeren Eigentümergemeinschaften (bei Wohnungen) kaum verständlich sind: Sie laufen Gefahr sich auf ein sehr schlechten Deal einzulassen!
Bedenken Sie: Bei Privatkauf wird in der Regel nach dem Motto: “Wie gesehen, so gekauft!” gehandelt.
Nachträgliche Geltungmachung von Schadensersatz oder Mängelbeseitigungen vor Gericht sind kaum realisierbar.
Der Gesetzgeber verschließt Ihnen hier die meisten Türen, solang keine Arglist vom Verkäufer nachweisbar ist.