Immobiliengutachten §194 BauGB
Auf der sicheren Seite mit einem Gutachten

Ein zuverlässiger Sachverständiger führt die Immobilienbewertung, ob Haus, Wohnung oder Grundstück ohne jegliche Befangenheit und völlig neutral.
Dabei hat er jede Menge Erfahrung aus der Immobilien- und Baubranche und ist mit den aktuellen Normen und Richtlinien zur Erstellung eines Immobiliengutachtens vertraut!

Bedeutung und Zweck eines Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB

Bei einem Immobilien Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird abgesehen vom Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert, welche ja ohnehin bei der Verkehrswertermittlung mit einfließen, zusätzlich auf eine ausführliche und nachvollziehbare (Bau)Beschreibung der Immobilie oder des zu bewertenden Grundstücks geachtet. Hierbei wird eine Art “schriftliche Begehung und Analyse” der Immobilie vollzogen, damit die gesamte Angelegenheit bei schwerwiegenderen Rechtsstreitigkeiten nachvollziehbar wird.

Merkmale eines Verkehrswertgutachtens

Typisch für solch ein Immobiliengutachten ist die detaillierte Beschreibung der Mikro- und Makrolage und sonstige Beurteilungen bezüglich der Lage der Immobilie und der infrastrukturellen Vernetzung.
Gleichzeitig wird der genaue bautechnische Stand ermittelt und im Gutachten detailliert mit aufgeführt, genauso
wie jegliche Altlasten, Belastungen aus Abteilung zwei des Grundbuchs, Emissionen, Immissionen und sonstige
relevante Faktoren. Gerade wenn nicht alle Beteiligten und Entscheidungsträger eines Prozesses die Immobilie kennen
(wie z. B. der Richter) ist ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB unabdingbar.

Warum unsere Baugutachten präziser sind!

Anders als bei den gängigen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, welche aus rein kaufmännischer Sichtweise kreiiert werden (mit einem meist sehr geringen Anteil an Sachkunde aus der Bausubstanz und der Haustechnik durch die auszuführenden Sachverständigen) weisen wir eine langjährige und direkte Facherfahrung aus Fachplanung, Ausführung und Bauüberwachung von technischen Anlagen im Hochbau sowie der fachübergreifenden Bausanierung auf. Das hat somit zur Folge, dass wir in den Kurzgutachten nicht nur pauschalierte Kennwerte für Instandhaltungsrückstaus einbringen (zu 90% gängige Praxis), sondern die hierfür anfallenden Baukosten deutlich präziser ermitteln welche somit bei der Gesamtbewertung genauestens einkalkuliert werden.

 

Und die Haustechnik?

Wenn man als Verbraucher die gängigen Verkehrswertgutachten (selbst bei gerichtlicher Bestellt) vergleicht stellt man schnell fest, dass die Haustechnik (Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Klima) leider kaum mit Sach und Verstand mitberücksichtigt wird, da man als klassischer Immobilienbewerter kaum Wissen hierüber erlangt. In der Tat sind das keine Einzelfälle sondern meist die Regel, was die Gesamtbewertung der Immobilie aus unserer Sicht nicht sehr aufschlussreich erscheinen lässt. Das geht auch anders! Wir sind ausgebildete und berechtigte Fachplaner für die Haustechnik und nutzen daher genaue Kostenkennwerte für die anfallenden Maßnahmen in der Haustechnik bei Wohn- und Gewerbeimmobilien in den Gutachten und Bewertungen ein, zu Ihrer Gewissheit.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird meistens von Gerichten oder Rechtsanwälten verlangt (Abhängig von der Situation). Ebenfalls ist dies Art von Gutachtenerstellung gängige Praxis bei einem Versteigerungsverfahren. Ob Sie eine Immobilienbewertung dieser Form benötigen, oder Ihre Angelegenheit auch mit einem Kurzgutachten zu klären wäre, erfahren Sie unter Anderem direkt bei uns bei einer ausführlichen und völlig unverbindlichen Beratung. Nicht selten, wird die gewünschte Art des Immobiliengutachtens aber schon vom Rechtsanwalt oder Richter vorgegeben.

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