Allgemeines zur Ermittlung von Baukosten
Die Einschätzung und Ermittlung von Baukosten wird grundsätzlich in der DIN 276 (Kosten im Bauwesen) definiert und soweit geregelt. Gerade bei der Fachplanung im Hochbau wird grundsätzlich die Kosteneinschätzung in diversen Ebenen nach dieser DIN Norm verbindlich verlangt. Gemäß der DIN 276 werden Kosten für die Neuerreichtung und Umbau von der reinen Bautechnik, der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Sanitär, Klima, Lüftung, Abwasser, usw.) bis auf die gesamten Außenanlagen in einzelne fest zugeordnete Kostengruppen aufgestellt und ermittelt. Zielführend sollen alle anfallenden Kosten nach den einzelnen Baugewerke transparent und vergleichbar aufgestellt werden um als Planungs- oder Architekturbüro eine solide Grundlage zur Entwurfs- und Ausführungsplanung zu schaffen.